Arbeitgeber haben die Möglichkeit, anonymisierte Lebensläufe einzusehen, ohne zuvor eine Kontaktanfrage senden zu müssen. Zu den verfügbaren Daten gehören Berufspräferenzen, Ausbildungen, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Fähigkeiten. Möchte der Arbeitgeber jedoch auf die persönlichen Informationen eines Bewerbers zugreifen (z. B. Name, Geburtsdatum, aktueller Standort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), muss der Bewerber zuerst den Zugriff genehmigen.
Der Titel eines Lebenslaufs in der Lebenslaufsuche bzw. der Detailseite basiert auf der gewünschten Berufsbezeichnung und nicht auf dem Namen des Bewerbers. Diese Logik verhindert außerdem, dass Benutzer den Namen des Bewerbers in Suchmaschinen eingeben, um die Kontaktdaten kostenlos zu erhalten und somit den Kontaktanfrageprozess zu umgehen. Je nach den Datenschutzbestimmungen des Landes, in dem die Jobbörse ansässig ist, kann die Zustimmung des Bewerbers auch eine gesetzliche Anforderung sein.
Während Arbeitgeber standardmäßig auf anonyme Lebensläufe zugreifen können, werden persönliche Daten erst nach Genehmigung der Kontaktanfrage angezeigt.
Wenn der Arbeitgeber an einem Lebenslauf interessiert ist und Zugang zu persönlichen Kontaktdaten benötigt, muss eine Kontaktanfrage (oder Einladung) an den Bewerber gestellt werden. Der Bewerber erhält dann eine E-Mail mit der Einladung und kann die Anfrage entweder bestätigen oder ablehnen. Wenn die Anfrage bestätigt wurde, sendet das System automatisch eine E-Mail an den Arbeitgeber.
Kontaktanfragen und Unternehmensgruppen
Für Unternehmen, die das Gruppenmodul verwenden, werden Kontaktanfragen immer im Namen des Unternehmens versendet, das der Benutzer gerade nutzt (= Unternehmen, welches links im Dropdown ausgewählt wurde).
Das bedeutet, dass wenn eine Hauptorganisation eine Kontaktanfrage im Namen einer Unterorganisation stellt, nur Mitglieder der Unterorganisation Zugriff auf den Lebenslauf erhalten, nachdem die Anfrage akzeptiert wurde. Ein Mitglied der Hauptorganisation kann ebenfalls auf die Lebensläufe zugreifen, auf die die Unterorganisationen Zugriff haben, sofern die betreffende Unterorganisation im Gruppenverwalter der Hauptorganisation aufgeführt ist.
- Wenn ein Unternehmen (Unter- oder Hauptorganisation) eine Kontaktanfrage stellt, erhält nur die aktuelle Organisation, die der Benutzer gerade aktiv hat, Zugriff auf den Lebenslauf.
- Alle Unternehmen einer Organisation können Kontaktanfragen an denselben Benutzer stellen.
Beispiel:
Mutterunternehmen = Unternehmen A
Tochterunternehmen 1 = Unternehmen 1
Tochterunternehmen 2 = Unternehmen 2
- Jedes Unternehmen kann eine separate Kontaktanfrage senden -> jedes Unternehmen hat dann Zugriff auf den entsprechenden Lebenslauf
- Das Hauptorganisation (Unternehmen A) kann im Namen von Unternehmen 1 eine Kontaktanfrage stellen -> nur Unternehmen 1 und Unternehmen A werden Zugriff auf den Lebenslauf haben